Informationen zu Testament und Erbe sowie zur Beantragung des Erbscheins gibt Notarin Sonja Reiff von der Sozietät Selzer Reiff Notare in Frankfurt.
Frankfurt, 12. Januar 2022 – Liegt kein notarielles Testament oder Erbvertrag vor, benötigen Erben einen Erbschein, um ihren Anspruch nachzuweisen und das Erbe antreten zu können. Der Erbschein kann beim Notar oder beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Die Inanspruchnahme des Notars hat gegenüber der Beantragung bei Gericht einige wesentliche Vorteile, wie ein neuer Fachbeitrag von Sonja Reiff, Notar in Frankfurt am Main, zeigt.
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