Testament, Erbvertrag, Pflichtteil: Angelika Lübke-Ridder, Rechtsanwältin für Familien- und Erbrecht aus Stuttgart zu den Vorgaben und Gestaltungsmöglichkeiten der Nachlassregelung in der Ehe.
Stuttgart, 30. Juni 2017 – Für Ehegatten gibt es unterschiedliche Formen, wie sie ihren Nachlass regeln können. Der Gesetzgeber hat zudem auch nahe Verwandte unter den Schutz des Erbrechts gestellt, z.B. mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtteil. Angelika Lübke-Ridder, Rechtsanwalt für Familien- und Erbrecht in Stuttgart, gibt in einem Fachartikel einen Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten sowie gesetzliche Vorgaben, auf die Ehegatten bei der Niederschrift ihres Letzten Willens zurückgreifen können.
So bietet das Ehegattenerbrecht mit dem Testament und dem Ehegattenerbvertrag grundsätzlich zwei unterschiedliche Instrumente an, mit denen Eheleute ihren Nachlass rechtsverbindlich regeln können. Beim Testament gibt es die Möglichkeit, ein Einzeltestament, ein gemeinschaftliches Ehegattentestament mit Einheitslösung oder ein gemeinschaftliches Ehegattentestament mit Trennungslösung zu errichten. Welche der Möglichkeiten die jeweils beste ist, hängt von der individuellen Lebenssituation und der angestrebten Nachlassgestaltung ab.
Das gesetzliche Ehegattenerbrecht wird im Wesentlichen vom bestehenden Güterrecht beeinflusst. Eheleute können den gesetzlich vorgesehenen Güterstand, die sogenannte Zugewinngemeinschaft, beibehalten oder die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft gewählt haben. Jeder Güterstand wirkt sich anders auf das gesetzliche Ehegattenerbrecht aus.
Wird nun die Verteilung des Nachlasses festgelegt, ist zunächst zu prüfen, wer gesetzlicher Erbe sein könnte und inwiefern diese zu berücksichtigen sind, damit das Testament oder der Erbvertrag Bestand hat. Denn nahen Verwandten wie Kindern, Geschwistern, Eltern und Großeltern steht nach deutschem Erbrecht ein Pflichtteil am Erbe zu. Sie können nicht ohne weiteres Übergangen oder „Enterbt“ werden.
„Für die Nachlassregelung innerhalb der Ehe gibt es unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten sowie gesetzliche Vorgaben, die genau beachtet werden müssen. Ehegatten sollten sich daher sehr genau überlegen, welche Testamentsform auf sie am besten passt“, rät Anwältin Angelika Lübke-Ridder. Hierbei ist oftmals auch eine erbrechtliche Beratung im Vorhinein sinnvoll, damit sich keine Fehler oder unglückliche Formulierungen in die letztwillige Verfügung einschleichen, die den Letzten Willen gefährden.
Den gesamten Fachartikel können Sie hier einsehen:
Rechtsanwältin Angelika Lübke-Ridder, Stuttgart
Rechtsanwältin Angelika Lübke-Ridder hat seit 1994 einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf das Scheidungsrecht, Familienrecht und Erbrecht gelegt. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung als Anwalt für Erbrecht und Ehescheidungen. Betroffene und Mandanten finden ausführlichere Informationen über die Leistungen der Lübke-Ridder Anwaltskanzlei in Stuttgart zu den Rechtsgebieten Scheidung, Familienrecht und Erbrecht auf einer speziellen Internetseite unter der Adresse: http://www.scheidung-erbrecht.com
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