Angelika Lübke-Ridder Rechtsanwältin aus Stuttgart zur besonderen Problematik der Scheidung im Alter.
Stuttgart, 20. April 2017 – Auch wenn viele Menschen am Anfang ihrer Ehe davon ausgehen, den „Bund fürs Leben“ geschlossen zu haben, werden immer öfter auch langjährige Ehen geschieden. Eine große Rolle spielen bei einer Trennung im Alter das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen, der Versorgungsausgleich und der Unterhalt. Was sollten Scheidungswillige beachten, damit aus dem Scheitern der Beziehung im Alter keine persönliche und finanzielle Katastrophe wird? Angelika Lübke-Ridder, Rechtsanwältin in Stuttgart gibt in einem neuen Fachartikel auf ihrer Homepage Antworten auf diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit der Scheidung im Alter.
Eine Scheidung im Alter birgt besondere Herausforderungen, wie Angelika Lübke-Ridder durch ihre Arbeit als Scheidungsanwalt weiß: „Wovon soll ich nach der Scheidung leben? Bin ich im Alter noch ausreichend versorgt? Wem fallen vorhandene Immobilien zu? Oder sollte man das Eigenheim besser verkaufen?“
Gerade das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen ist häufig ein Streitpunkt bei der Scheidung im Alter. Die beste und kostengünstigste Lösung ist immer, wenn die ehemaligen Ehepartner über die wichtigsten Punkte eine Einigung erzielen können. Die Vereinbarung über die Aufteilung des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens, den Versorgungsausgleich, d.h. die Altersversorgung und den Ehegattenunterhalt, können sie dann im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten.
„Da eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung weitreichende Folgen haben kann, ist es jedoch wichtig, diese nie vorschnell zu unterschreiben. Besser ist es, sie mit einem erfahrenen Scheidungsanwalt abzustimmen“, rät Angelika Lübke-Ridder.
Können die Ehepartner keine Einigung erzielen, findet die gesetzlich vorgesehene Aufteilung Anwendung. Sowohl beim Versorgungsausgleich als auch bei der üblicherweise geltenden gesetzlichen Zugewinngemeinschaft wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, (die gesetzliche Rente, die Betriebsrente, die Pension, Versicherungen) für jeden Ehepartner getrennt berechnet und dann hälftig aufgeteilt.
Häufig ist es jedoch nicht einfach, nach einem langen gemeinsamen Leben die während der Ehe erarbeiteten Vermögenspositionen aufzuteilen, ohne den möglicherweise hart erarbeiteten Luxus zu verlieren.
Den gesamten Fachartikel können Sie hier einsehen:
Rechtsanwältin Angelika Lübke-Ridder, Scheidungsanwalt Stuttgart
Rechtsanwältin Angelika Lübke-Ridder hat seit 1994 einen Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit auf das Scheidungsrecht, Familienrecht und Erbrecht gelegt. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung als Scheidungsanwalt in Stuttgart. Betroffene und Mandanten finden ausführlichere Informationen über die Leistungen der Lübke-Ridder Anwaltskanzlei zu den Rechtsgebieten Scheidung, Familienrecht und Erbrecht auf einer speziellen Internetseite unter der Adresse: http://www.scheidung-erbrecht.com
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