Besonderheiten beim Bauträgervertrag und Aufgaben des Notars
Frankfurt, 4. September 2012 – Gerade in Großstädten, Ballungsräumen und Neubaugebieten sowie bei Gewerbeimmobilien findet der Verkauf von Immobilien oftmals direkt durch den Bauträger statt. Sogenannte Bauträgerverträge spielen in der Wohnungs- und Bauwirtschaft daher eine wesentliche Rolle und sollen die Interessen von Erwerbern und Bauwirtschaft zum Ausgleich bringen. Um dies sicherzustellen, ist unter anderem im Immobilienrecht die notarielle Beratung und Beurkundung von Bauträgerverträgen vorgeschrieben.
Beim typischen Bauträgervertrag ist der Bauträger selbst Eigentümer des Grundstücks, das er mit einem von ihm zu errichtenden oder umzubauenden Gebäude ganz oder in Wohnungseinheiten verkauft. Dabei bilden der Kaufvertrag über ein Grundstück sowie der Werkvertrag über die Errichtung oder den Umbau eines Gebäudes eine Einheit, weil die Vertragspartner eine Verknüpfung wünschen. Die Verträge müssen daher beide notariell beurkundet werden. Ist das Gebäude noch zu errichten oder noch nicht fertig gestellt, muss auch die Baubeschreibung notariell beurkundet werden, damit Klarheit über die vereinbarte Bauausführung herrscht.
Führt ein Bauträger gewerbsmäßig als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben durch oder bereitet er diese vor und verwendet er dazu Vermögen von Erwerbern, ist er Gewerbetreibender im Sinne der Gewerbeordnung und bedarf einer Erlaubnis. Für diese Geschäfte gilt die Makler- und Bauträgerverordnung, die sogenannte MaBV. Die MaBV soll den Erwerber schützen, auch wenn der Käufer kein Verbraucher ist. Danach darf der Bauträger beispielsweise Zahlungen des Erwerbers erst entgegennehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Um einen fairen Interessensausgleich zwischen Bauträger und Erwerber der Immobilie sicherzustellen, ist die notarielle Beurkundung der entsprechenden Verträge nach dem Immobilienrecht vorgeschrieben. Der Notar ist verpflichtet, eine faire und ausgewogene Vertragsgestaltung vorzuschlagen. Dazu muss er den Sachverhalt aufklären sowie eine Beratung über Gestaltungsmöglichkeiten und eine Belehrung über die rechtliche Tragweite des Geschäfts vornehmen. Der Notar übernimmt die Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung des Bauträgervertrages und überwacht, dass beide Urkundenbeteiligte ihren vertraglich übernommenen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen.
Über Bettina Schmidt, Rechtsanwältin und Notar in Frankfurt am Main
Bettina Schmidt ist Gründerin der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin aus Frankfurt am Main. Sie ist seit 1996 als Rechtsanwältin zugelassen und wurde inzwischen auch zum Notar in Frankfurt berufen. Schwerpunkte der Frankfurter Kanzlei sind neben dem Immobilienrecht auch die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sowie Vertragsrecht, AGB-Recht und Inkasso.
Die Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin liegt in zentraler Lage im Westend Frankfurt und verbindet die Flexibilität und persönliche Ansprache einer kleine Kanzlei mit umfassender Beratung durch die Einbindung in ein großes gewachsenes Netzwerk aus unterschiedlichen Experten.
Ihre fachliche Kompetenz bauen Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt und Rechtsanwältin Sonja Prothmann in der täglichen Arbeit und bei regelmäßigen Fortbildungen beständig aus. Darüber hinaus sind die beiden Anwälte auch als Rechtsexpertinnen in Rundfunk und Presse und auf Vorträgen gefragt.
Weitere Informationen Rechtsanwalt für Immobilienrecht und Notar in Frankfurt:
http://www.schmidt-kollegen.com/rechtsgebiete/rechtsanwalt-immobilienrecht.html
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