Dirk Velte, Sachverständiger für Metallbau, Metallgestaltung Rhein-Main informiert auf neuer Website

Oberursel / Frankfurt, 18. Februar 2011 – Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Rhein-Main für den Bereich Metallbau / Metallgestaltung erstellt Dirk Velte Gutachten über Handwerker-, Schmiede- und Metallarbeiten sowohl auf Anfrage von Gerichten als auch für private Auftraggeber, z.B. bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Handwerkern. Darüber hinaus wird die Expertise des Sachverständigen immer mehr bereits in der Planungsphase abgefragt, z.B. in Form von Planungsberatung und bei der Überwachung von Facharbeiten durch einen Schmied oder Metallbau-Betrieb sowie bei der Leistungsabnahme im Rahmen von Bauvorhaben.

Das umfangreiche Leistungsangebot als Sachverständiger für Metallbau / Metallgestaltung stellt Dirk Velte nun auf einer eigenen Internetseite dar:
www.metallbau-sachverstaendiger-velte.de

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Dirk Velte, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Rhein-Main informiert auf neuer Website

Welche Leistungen bietet ein Sachverständiger für Metallbau an? Welche Aufgabenbereiche deckt ein Sachverständiger für Metallbau ab? Und wer benötigt wann die Dienstleistungen eines Sachverständigen? Diese Fragen werden ausführlich auf dem neuen Internetauftritt beantwortet. Gleichzeitig zeigt die Website die Expertise und Erfahrung des Sachverständigen Dirk Velte, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Rhein-Main für den Bereich Metallbau / Metallgestaltung.

So erstellt Dirk Velte seit vielen Jahren qualifizierte Gutachten für die Bereiche Metallbau, Metallgestaltung, Schmiedearbeiten. Dazu gehören alle Arten von Bauprojekten, bei denen Metallkomponenten oder Stahl- und Schweißkonstruktionen begutachtet werden, z.B. Treppen aus Metall, Fenster und Toranlagen bis hin zu denkmalgeschützten Schmiedearbeiten aber auch das Schwimmbecken aus Edelstahl.

Die Aufgabenbereiche des Sachverständigen erstrecken sich über Metallarbeiten, Schmiedearbeiten, Schlosserarbeiten, Stahlbau, Schweißarbeiten, Treppenbau, Fenster, Türen und Tore. Damit Schadensbegutachtungen stets fachlich kompetent erstellt werden, kooperiert der gelernte Schmied mit Meisterbrief und Sachverständige Dirk Velte auch mit Sachverständigen aus anderen Gewerken, wie Statiker, Schreiner und Verputzter.

Tag-It: Sachverständiger Metallbau, Sachverständiger Metallgestaltung, Schmied, Schmiedemeister, Handwerkskammer Rhein-Main, Gerichtsgutachten, Privatgutachten, Beweissicherung, Planungsberatung, Leistungsabnahmen, Baubetreuung, Frankfurt, Darmstadt, Hochtaunus

Dirk Velte, Sachverständiger Metallbau/Metallgestaltung
Dirk Velte
An den 3 Hasen 21
61440 Oberursel/Ts.
00 49-(0) 61 71 – 5 35 39

www.metallbau-sachverstaendiger-velte.de

PR-Agentur:
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Holger Rückert
Kennedyallee 93
60596
Frankfurt am Main

069/24450434
www.formativ.net

Dirk Velte ist seit 2006 als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Rhein-Main für den Bereich Metallbau und Metallgestaltung tätig.

Fachliche Grundlage für die angebotenen Leistungen sind die Ausbildungen zum Schmiedemeister (1990), zum Euro-Schweißfachmann (1991) und zum Betriebswirt des Handwerks (1996) sowie über zwanzigjährige Berufserfahrung. Dirk Velte führt seit 1995 den 1973 gegründeten Betrieb für Metallbau und Metallgestaltung der Familie Velte in Oberursel/Ts. (www.dirk-velte.de)

Dirk Velte engagiert sich ehrenamtlich für sein Handwerk und ist Obermeister der Metallinnung des Hochtaunuskreises, Vorstandsmitglied der Kreishandwerkerschaft, Mitglied in der Säule Handwerk des Fokus-O und weiteren Vereinen rund um die Themen Metallbau und Schmiedekunst. Zudem gehört Dirk Velte u.a. der Kreishandwerkerschaft der Handwerkskammer Rhein-Main und dem DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V. an.

Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (öbuv) ist nach § 132a StGB gesetzlich geschützt. Um als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger anerkannt zu werden, werden persönliche und fachliche Eignung zur Erstellung von Gutachten sowie der überdurchschnittliche Sachverstand im jeweiligen Fachgebiet geprüft. Die Grundpflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit. Diese Grundpflichten nimmt der öbuv-Sachverständige gegenüber Gerichten und gegenüber jedem privaten Auftraggeber wahr.

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