Der Übergabevertrag: lebzeitige Immobilienübertragung von den Eltern auf ihre Kinder

Aus steuerlicher Sicht kann eine Übertragung, z.B. von Immobilienvermögen zu Lebzeiten sehr sinnvoll sein. Sonja Reiff, Notar in Frankfurt, informiert über Details und Gestaltungsmöglichkeiten.

Frankfurt, 17. November 2021 – Wird Vermögen vererbt, so fällt in der Regel Erbschaftssteuer an. Hiervon ausgenommen sind gesetzlich festgesetzte Freibeträge, die z.B. Kindern und engen Verwandten zustehen. Wenn diese Freibeträge nicht ausreichen, kann eine lebzeitige Übertragung beispielsweise von Immobilienbesitz die Steuerlast mindern. Wie dies grundsätzlich erfolgt und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, erklärt Notarin Sonja Reiff in einem aktuellen Fachbeitrag auf der Internetseite der Kanzlei Selzer Reiff Notare, Frankfurt.

Oftmals ist es aus steuerlicher Sicht sinnvoll, dass Eltern bereits zu Lebzeiten Vermögen auf ihre Kinder übertragen. Es gibt zwar Freibeträge und auf den ersten Blick mögen diese auch sehr großzügig aussehen. Im Zuge der stark gestiegenen Immobilienpreise sind sie jedoch schnell erreicht. Dann ist Erbschaftssteuer zu zahlen. Im schlimmsten Fall muss die vererbte Immobilie verkauft werden, um die Steuerschuld zu begleichen, obwohl dies vielleicht gar nicht gewünscht war.

Erfolgt bereits zu Lebzeiten eine Schenkung der Eltern an ihre Kinder, so kann der Steuerfreibetrag mehrfach in Anspruch genommen werden, um das Vermögen möglichst steuerfrei zu übertragen. Im Falle der Schenkung zu Lebzeiten sowie auch im Erbfall beträgt der Steuerfreibetrag jedes Kindes nach jedem Elternteil 400.000 €. Dieser Steuerfreibetrag entsteht nach 10 Jahren wieder neu.

Die Übertragung einer Wohnung oder eines Wohnhauses im Wege der Schenkung von den Eltern an die Kinder muss notariell beurkundet werden. Sie erfolgt im Rahmen eines sogenannten Übertragungs- oder Überlassungsvertrages. Man spricht auch von einer Immobilienübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.

Wird Immobilienbesitz bereits zu Lebzeiten an die Kinder übertragen, sind in den allermeisten Fällen verschiedene finanzielle und juristische Einzelheiten zu berücksichtigen. Eine ausführliche Beratung durch den Notar ist hier dringend zu empfehlen, damit die Interessen beider Vertragsparteien ausreichend berücksichtigt werden können. Dies gilt in besonderem Maße, wenn es sich bei der zu übertragenden Immobilie um das selbstgenutzte Wohnhaus oder die selbstgenutzte Eigentumswohnung der Eltern handelt.

  • Welche Nutzungsmöglichkeiten und Rechte sollten den Eltern nach der Übertragung eingeräumt werden? Erhalten sie ein Wohnungsrecht oder ein umfassenderes Nießbrauchrecht?
  • Sollten gegebenenfalls Rückübertragungsrechte im Grundbuch festgeschrieben werden, um einem Verlust der Immobilie durch Verkauf ohne Zustimmung, Insolvenz, Zwangsversteigerung, Vorversterbens, Geschäftsunfähigkeit oder Scheidung der Kinder vorzubeugen?
  • Wie verhält es sich mit vorhandenen Darlehensverpflichtungen und Grundschulden sowie den damit verbundenen Haftungsfragen?
  • Welche Auswirkungen soll die Immobilienübertragung zu Lebzeiten auf die Pflichtteilsanrechnung im Erbfall haben?

Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen bietet der Fachbeitrag „Der Übergabevertrag – Die lebzeitige Immobilienübertragung von den Eltern auf ihre Kinder“ von Sonja Reiff, Notar Frankfurt:

https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/der-uebergabevertrag-die-lebzeitige-immobilienuebertragung-von-den-eltern-auf-ihre-kinder/

Selzer Reiff Notare, Frankfurt

In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.

Im Bereich des Immobilienrechts und Erbrechts, beim Kauf und Verkauf sowie der Übertragung von Immobilien und der entsprechenden Gestaltung von Immobilienkaufverträgen, Übertragungsverträgen und Überlassungsverträgen besitzen die Notare umfangreiche Expertise.

Sie beraten und unterstützen beispielsweise bei der Errichtung von Testamenten und Schenkungsverträgen, bei Grundstücksübertragungsverträgen (Schenkungen unter Ehegatten, Verwandten, vorweggenommene Erbfolge), bei der Bestellung von Vorkaufsrechten, Grundstückskaufverträgen, Immobilienkaufverträgen, Wohnungskaufverträgen, Bauträgerverträgen und der Vorbereitung und Beurkundung von Teilungserklärungen (Neubauten und Sanierungsobjekte), Bildung von Wohnungseigentum, Bestellung von Grundschulden und Hypotheken, Bestellung von Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Reallasten) sowie der Begründung von Erbbaurechten und Erbbaurechtskaufverträgen.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich im notariellen Bereich tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Leistungsübersicht im Immobilienrecht:
https://www.selzer-reiff.de/leistungen/immobilienrecht-notar/

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