Frankfurt, 7. Juli 2020 – Ein Ehevertrag ist in vielen Fällen sinnvoll und kann spätere Streitpunkte bei einer Scheidung reduzieren. Doch nicht jedem ist das Thema schon vor der Hochzeit präsent. Oftmals ist zu diesem Zeitpunkt auch noch gar nicht absehbar, wie sich die Vermögensverhältnisse, die Familienplanung und die Berufstätigkeit der Ehepartner in der Ehe tatsächlich entwickeln werden. Daher kann es sinnvoll sein, den Ehevertrag erst nach der Hochzeit zu schließen oder zumindest einen bereits bestehenden Ehevertrag später zu überprüfen. Notarin Sonja Reiff von Selzer Reiff Notare aus Frankfurt geht in einem neuen Fachbeitrag auf den Sachverhalt näher ein.
„Manchmal kommt es gerade durch einen zu früh geschlossenen Ehevertrag zu einem nicht gewollten Ungleichgewicht“, erklärt die Notarin. „So können beispielsweise Eheleute, die zu Beginn der Ehe ähnliche Einkommen hatten, davon ausgehen, dass sie relativ gleichwertig Vermögen in der Ehe aufbauen werden. Unter dieser Annahme vereinbaren Sie einen gegenseitigen Verzicht auf Zugewinnausgleichsansprüche oder auf Versorgungsausgleich. Bleibt nun ein Ehepartner doch langfristig zu Hause, um die Kinder zu betreuen, während der andere Partner gut verdient und ein großes Vermögen aufbaut, entsteht bei einer späteren Scheidung ein Ungleichgewicht. Dies kann sogar so weit gehen, dass ein Ehepartner in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten gerät, wenn es zu einer Scheidung kommt.“
Mit einem später geschlossenen Ehevertrag können die Ehepartner viele Punkte viel konkreter und individueller regeln, selbst wenn sie nicht planen, sich zu trennen. Für den Fall der Scheidung kann viel Streit verhindert werden. Auch bei sehr unterschiedlichen Vermögensentwicklungen kann ein Ausgleich zwischen den Ehepartnern individuell vereinbart werden.
Zudem lassen sich durch einen Ehevertrag grundsätzliche Schwierigkeiten im Fall des Vermögensausgleichs vermeiden. Denn der gesetzliche Zugewinnausgleich, der bei Scheidung entsteht, muss in Geld gezahlt werden. Häufig besteht aber gar nicht so viel Liquidität, weil zum Beispiel ein Großteil der Vermögenswerte in Immobilien, wie dem Eigenheim, angelegt sind. In einem Ehevertrag kann als Zugewinnausgleich statt einer Geldzahlung auch die Übertragung einer Immobilie vereinbart werden. Ebenfalls über einen Ehevertrag möglich wird eine geplante Übertragung von Vermögenswerten im Rahmen einer sogenannten Güterstandsschaukel als steuerfreier Vermögensausgleich für die Vermögens- und Nachlassregelung.
Die Gründe für das Abschließen eines Ehevertrages sind vielfältig. Der Ehevertrag muss dabei nicht zwingend vor der Hochzeit geschlossen werden. Häufig ist gerade sinnvoll, erst während der Ehe über den Abschluss eines Ehevertrages nachzudenken und sich von einem Notar beraten zu lassen. Da ein Ehevertrag gewichtige wirtschaftliche und rechtliche Folgen haben kann, muss er nach deutschem Recht auch zwingend vom Notar beurkundet werden.
Weitere Informationen bietet der ausführliche Fachartikel unter: https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/warum-ein-ehevertrag-auch-gerade-nach-der-hochzeit-noch-sinnvoll-ist/
Selzer Reiff Notare, Frankfurt – Unterstützung im Familienrecht
In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.
Die Kanzlei existiert bereits seit 1998, davon über 17 Jahre am aktuellen Standort im Frankfurter Westend. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich im notariellen Bereich tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).
Überblick der Leistungen der Kanzlei Selzer Reiff Notare im Familienrecht:
https://www.selzer-reiff.de/leistungen/familienrecht/
Güterstandsschaukel – legal Belastungen aus Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer senken:
https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/ratgeber-erbe-und-erbschaftssteuer-die-gueterstandsschaukel/
Notarielle Urkunden und Ehen mit Auslandsbezug – Die Europäische Güterrechtsverordnung (EuGüVO):
https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/notarielle-urkunden-und-ehen-mit-auslandsbezug/
Der Ehevertrag eines Unternehmers/einer Unternehmerin:
https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/der-ehevertrag-eines-unternehmers-einer-unternehmerin/
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