Frankfurt, 14. Juli 2020 – Ist das passende Haus oder die Eigentumswohnung endlich gefunden, muss der Immobilienkauf vertraglich fixiert werden. Doch wieso wird hierfür ein Notar benötigt? Wer beauftragt den Notar und wer hat seine Kosten zu tragen? Bettina Selzer, Notar in Frankfurt am Main und selbst häufig mit Immobilienkaufverträgen befasst, erläutert die Aufgaben des Notars bei Immobiliengeschäften und gibt Hinweise, worauf Immobilienkäufer achten sollten.
Der Gesetzgeber hat bei einem Immobilienkauf die Beurkundung durch einen Notar vorgeschrieben, da die Beteiligten bei einem so wichtigen Geschäft geschützt werden sollen. „Aufgabe des Notars ist der Schutz beider Parteien: Eine Partei soll an ihren Kaufpreis gelangen, die andere an das Eigentum“, erklärt Notarin Bettina Selzer. Da der Notar also beide Beteiligte gleich schützen muss, komme es dabei nicht darauf an, wer den Notar beauftragt hat. Der Vertrag wird vom Notar ausgewogen und unparteiisch vorbereitet, dazu ist er verpflichtet.
„Aus diesem Grund können die Beteiligten auf die Beauftragung und die damit verbundenen Kosten für eine Überprüfung des Vertrages zusätzlich durch einen Rechtsanwalt verzichten“, relativiert Notarin Bettina Selzer die anfallenden Notarkosten. Diese werden in Deutschland üblicherweise vom Käufer getragen, unabhängig davon, wer den Notar vorschlägt.
Wichtig sei es, dass sich Käufer und Verkäufer handelseinig sind und alle wesentlichen Detailfragen wie beispielsweise Kaufpreis, Finanzierung und Übergabeformalitäten geklärt haben, bevor sie den Notar mit der Erstellung des Immobilienkaufvertrages beauftragen, betont Bettina Selzer: „Die überwiegenden Notarkosten entstehen bereits mit der Versendung des vom Notar erstellten Urkundenentwurfs an die Beteiligten, nicht erst bei Beurkundung. Sofern der Notar die Urkunde bereits entworfen und an die Beteiligten versendet hat, steht ihm auch die Gebühr dafür zu. Dies gilt auch, wenn die Urkunde nicht mehr beurkundet wird. Da der Notar ein öffentliches Amt innehat, muss er die Notargebühren zwingend berechnen. Er hat hier keinen Ermessensspielraum und darf die Notarkosten nicht erlassen.“
Zum Glück platzen Kaufverträge, nachdem der Notar beauftragt worden ist, nicht sehr häufig. Dennoch sollten Immobilienkäufer diese Möglichkeit bedenken und auch beim Abschluss des Maklerauftrages darauf achten, ob dieser eine Vollmacht zur Beauftragung des Notars auf Kosten des Käufers beinhaltet. „Wer das vermeiden möchte, sollte eine entsprechende Klausel im Maklervertrag streichen und selbst den Notar beauftragen“, rät Bettina Selzer. „Lassen Sie sich von Ihrem Notar zudem vor Beauftragung eine Checkliste mit sämtlichen Daten zusenden, die er zur Anfertigung des Kaufvertrages benötigt. Anhand dieser Liste können Sie prüfen, ob Sie sich mit dem anderen Urkundenbeteiligten wirklich über alle wichtigen Punkte einig sind, oder ob Sie noch verhandeln müssen.“
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Selzer Reiff Notare, Frankfurt – Unterstützung im Familienrecht
In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.
Die Kanzlei existiert bereits seit 1998, davon über 17 Jahre am aktuellen Standort im Frankfurter Westend. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich im notariellen Bereich tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).
Überblick der Leistungen der Kanzlei Selzer Reiff Notare im Immobilienrecht:
https://www.selzer-reiff.de/leistungen/immobilienrecht-notar/
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