Testament schreiben: Diese Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit einem Notar

Bettina Selzer, Notar in Frankfurt, erklärt die Unterschiede zwischen selbst geschriebenem Testament, dem Testament mit Beratung beim Rechtsanwalt und dem notariell beurkundeten Testament.

Frankfurt, 14. Mai 2020 – Ratgeber zum Thema Testament sind im Internet vielfach zu finden. Formulare und Bücher ergänzen das umfangreiche Angebot, wenn man sein Testament selbst schreiben möchte. Natürlich bieten auch Rechtsanwälte Beratung hierzu an. Wenig bekannt ist jedoch, dass die Errichtung eines Testaments beim Notar einige entscheidende Vorteile bietet.

„Ein Testament ist eine juristisch anspruchsvolle Angelegenheit“, erläutert Bettina Selzer, Notar in Frankfurt am Main. „Handschriftliche Testamente, die ohne juristische Hilfe verfasst werden, sind sehr häufig Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Erben und Hinterbliebenen. Oder sie sind aufgrund von Formfehler nicht gültig. Anstelle des beabsichtigten Willens richtet sich das Erbe dann nach der gesetzlichen Erbfolge.“ Sie rate daher von einem eigenhändigen Testament ohne anwaltlich oder notarielle Beratung dringend ab.

Will man sich für das Erstellen des Testaments juristischen Rat einholen, kann man hierzu einen Rechtsanwalt oder einen Notar konsultieren. Ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt wird in aller Regel kompetenten Rat geben und für eine rechtsichere Formulierung sorgen. Der Erblasser muss das Testament anschließend jedoch handschriftlich abschreiben und unterzeichnen, damit es gültig ist. Dann muss das Testament beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Der Rechtsanwalt kann das Testament nicht beurkunden. Das darf nur ein Notar. Bei der Testamentseröffnung ist also unter Umständen auch mit anwaltlicher Beratung die kostenpflichtige Beantragung eines Erbscheins notwendig, z.B. zur Vorlage bei Banken oder dem Grundbuchamt. Das Honorar für die anwaltliche Beratung für den Testamentsentwurf wird meist individuell ausgehandelt.

Um der Bedeutung des Testaments Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des notariell beurkundeten Testaments geschaffen. Der Notar bietet eine kompetente Rechtsberatung, die Testamentserstellung, Beurkundung, Hinterlegung beim Nachlassgericht sowie Registrierung im zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer aus einer Hand. Dies schafft Rechtssicherheit, vereinfacht und beschleunigt die Abläufe im Erbfall und kann unter dem Strich sogar Kosten sparen.

„Die Notarkosten sind nämlich wesentlich günstiger als viele Bürger denken“, greift Notarin Bettina Selzer einen Aspekt auf, der vielfach Menschen vor dem Gang zum Notar zögern lässt. „Die Beratung beim Notar erfolgt ohne zusätzliche Berechnung, wenn das Testament dort auch beurkundet wird. Sie ist mit den festgelegten Gebühren für die Beurkundung abgegolten. Diese richten sich nach dem Vermögen. Sie können sich die anfallenden Kosten beim Notar vorab berechnen lassen, um sie zum Beispiel mit den Kosten für eine anwaltliche Beratung zu vergleichen“, erklärt die Notarin.

Ausführlichere Informationen zu den Vorteilen der Testamentserstellung beim Notar gibt der folgende Fachartikel:

https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/testament-schreiben-diese-vorteile-bietet-ihnen-die-zusammenarbeit-mit-einem-notar/

Informationen zum Leistungsangebot im Bereich Testament und Erbrecht der Kanzlei Selzer Reiff Notare, Frankfurt:

https://www.selzer-reiff.de/leistungen/notar-erbrecht/

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