Bettina Selzer, Notar in Frankfurt, erläutert worauf derzeit gerade bei älteren Patientenverfügungen zu achten ist.
Frankfurt, 21. April 2020 – Das Corona-Virus hat unseren Alltag verändert. Vieles muss neu gedacht und bedacht werden. Auch im Zusammenhang mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten stellen sich für Betroffene nun Fragen und gerade ältere Patientenverfügungen sollten überprüft werden, wie Notarin Bettina Selzer erst kürzlich in einem Interview mit dem Hessischen Rundfunk erläuterte.
„Die Auslegung von älteren Patientenverfügungen ist auch in der Vergangenheit häufig ein Problem gewesen“, führt Notarin Bettina Selzer hierzu aus. „Einige Bürger sind nun unsicher, ob sie mit ihrer Patientenverfügung auf lebensverlängernde Maßnahmen im Fall einer Corona-Erkrankung verzichten müssen und ob Patienten ohne Patientenverfügung bessergestellt sind.“
Tatsächlich sind ältere Patientenverfügung oftmals sehr kurzgehalten. Die Rechtsabteilungen der Krankenhäuser müssen dann eine entsprechende Auslegung treffen und auch der Bundesgerichtshof hat sich in den letzten Jahren oftmals mit dem Thema auseinandersetzen müssen. Hierbei kam er zu dem Schluss, dass eine Patientenverfügung nicht nur den Wunsch auf den Verzicht von lebensverlängernden Maßnahmen enthalten sollte, sondern auch Angaben dazu, in welchem Fall der Patient solche Maßnahmen dennoch wünscht. In Hinblick auf die aktuelle Corona-Pandemie könnte ein entsprechender Passus z.B. wie folgt aussehen: „Im Fall einer Corona-Erkrankung wünsche ich bis zu 6 Wochen Beatmungstherapie, notfalls auch eine Intubation.“
Notarin Bettina Selzer empfiehlt im Zweifelsfall daher die Überprüfung älterer Patientenverfügungen durch einen Notar, um sicherzustellen, dass im Fall der Fälle auch eine Behandlung entsprechend des tatsächlichen Willens stattfinden kann.
Zudem sei es generell sinnvoll, bei der Errichtung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht einen Notar hinzuzuziehen: „Neben der juristischen Beratung über die Ausgestaltung wird die notariell beurkundete Patientenverfügung nämlich beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert. Dadurch kann ein Krankenhaus sofort durch Einblick in das elektronische Vorsorgeregister feststellen, ob eine Patientenverfügung vorliegt und wer bevollmächtigt worden ist. Ob und wie ein Krankenhaus von Patientenverfügungen Kenntnis erlangt, die privat angefertigt worden sind, ist leider oftmals fraglich“, erklärt Bettina Selzer.
Ausführlichere Informationen zum Thema finden Sie in einem aktuellen Fachartikel auf der Kanzlei-Homepage von Selzer Reiff Notare, ebenso einen Link zum HR-Interview:
https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/patientenverfuegungen-in-zeiten-von-corona/
Informationen zu Selzer Reiff, Notare in Frankfurt:
https://www.selzer-reiff.de/notare/
Über die Kanzlei SELZER REIFF Notare in Frankfurt
Als vereidigte Notare in Frankfurt am Main bieten Notar Bettina Selzer und Notar Sonja Reiff in ihrem Notarbüro im Westend Frankfurt sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.
Die Kanzlei existiert schon seit 1998, davon über 17 Jahre am aktuellen Standort im Frankfurter Westend. Seit Berufung von Bettina Selzer zur Notarin in Frankfurt im Jahr 2011 ist sie auch Notarbüro. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich im notariellen Bereich tätig.
Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).
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