Scheidung und Vermögen: Häufige Konfliktpunkte und Vorsorge

Neben emotionalen Aspekten birgt eine Scheidung auch hinsichtlich des Vermögens der Ehepartner oft Konfliktpotenzial. Worauf es im Detail ankommt, erklärt Rechtsanwältin Angelika Lübke-Ridder.

Wenn Eheleute sich trennen oder scheiden lassen wollen, geht es häufig auch um die Aufteilung und den Ausgleich von Vermögen. Im günstigsten Fall sind bereits im Vorfeld der Eheschließung die notwendigen Überlegungen angestellt worden, empfiehlt Rechtsanwältin Angelika Lübke-Ridder, die seit vielen Jahren als Anwalt mit Schwerpunkt Ehescheidung und Erbrecht in Stuttgart tätig ist. In einem neuen Fachartikel auf ihrer Internetseite befasst sie sich daher mit der Frage, welche Vermögensregelung am besten zur eigenen Lebenssituation passt und wie sich diese verbindlich festlegen lässt. Gerade für den Fall, dass die Ehe doch einmal auseinandergehen sollte.

„In der Regel treffen die meisten Partner jedoch nicht die notwendigen Regelungen, sondern schließen die Ehe im sogenannten siebten Himmel“, berichtet Angelika Lübke-Ridder von ihren Erfahrungen als Scheidungsanwalt. „Der Gedanke, dass auch ein gemeinsames Leben nach dem Verliebtsein folgt und sich dieses vielleicht nicht mehr ganz so rosig wie am Anfang der Beziehung darstellt, wird häufig beiseite gedrückt.“

Natürlich regelt auch das Gesetz die Vermögenssituation nach der Scheidung. Ob dies für die ehemaligen Partner immer eine günstige Regelung ist, ist jedoch fraglich.

Schließen die Partner keinen Ehevertrag, was im Übrigen nicht nur vor, sondern auch noch während der Ehe gemacht werden kann, so leben die Eheleute automatisch in der gesetzlich vorgesehenen Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft geht von getrennten Vermögen aus: Jeder Ehepartner bleibt während der Ehe Inhaber seines eingebrachten Vermögens und erwirtschaftet auch sein eigenes Vermögen. Im Fall der Scheidung ist dann das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen der Ehepartner einzeln zu berechnen und ein eventuelles Ungleichgewicht auszugleichen. Der Ehepartner, der ein geringeres Vermögen erwirtschaftet hat, hat also einen Anspruch gegen den anderen auf den hälftigen Ausgleich des Vermögensüberschusses.

„Dies birgt im Detail natürlich ein großes Konfliktpotenzial. Und tatsächlich können sich die ehemaligen Partner in den seltensten Fällen ohne Auseinandersetzungen über eine gerechte Vermögensregelung einigen“, berichtet Angelika Lübke-Ridder.

Besonders schwierig ist die Situation meist, wenn auch gemeinsame Kinder bedacht werden müssen. Andere wesentliche Konfliktpunkte betreffen z.B. die Einordnung von größeren Geschenken zur Hochzeit, z.B. durch die Eltern, Eigentums- und Nutzungsregelungen von Immobilien und die Zuordnung von vorhandenen Schulden.

Die Vermögensfrage im Fall der Scheidung kann aber nicht nur in privater Hinsicht eine existenzielle Rolle spielen. Einen möglicherweise großen Vermögensfehler begehen Unternehmer, die keinen Ehevertrag abschließen, um ihr Unternehmen zu schützen. Fehlt hier eine ehevertragliche Regelung, so unterliegt auch der Vermögenszuwachs eines Unternehmens dem Zugewinnausgleich. Im schlimmsten Fall kann dies sogar die Insolvenz des Unternehmens zur Folge haben.

Ausführlichere Informationen finden Sie im Fachartikel „Scheidung und Vermögen“, den Sie hier einsehen können:

http://www.scheidung-erbrecht.com/aktuelles/52-scheidungsanwaeltin-scheidung-und-vermoegen.html

Rechtsanwältin Angelika Lübke-Ridder, Stuttgart

Rechtsanwältin Angelika Lübke-Ridder hat seit 1994 einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf das Scheidungsrecht, Familienrecht und Erbrecht gelegt. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung als Anwalt für Ehescheidungen und Erbrecht. Betroffene und Mandanten finden ausführlichere Informationen über die Leistungen der Lübke-Ridder Anwaltskanzlei in Stuttgart zu den Rechtsgebieten Scheidung, Familienrecht und Erbrecht auf einer speziellen Internetseite unter der Adresse: http://www.scheidung-erbrecht.com

Tag-It: Rechtsanwalt Scheidung, Vermögen, Vermögensverzeichnis, Ehevertrag, Ehescheidung, Trennung, Scheidungsfolgenvereinbarung, Trennungsvereinbarung, Familienrecht Stuttgart

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