Will ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen Fehlverhaltens kündigen, muss dem in der Regel eine sogenannte Abmahnung vorausgehen. In einer aktuellen Pressemeldung zeigt Sonja Reiff, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt, welche Funktion die Abmahnung im Arbeitsverhältnis erfüllt und worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einer Abmahnung achten müssen.
Denn primär soll eine Abmahnung nicht eine spätere Kündigung vorbereiten. Sie soll dem Arbeitnehmer eine deutliche formale Warnung sein, dass er sich im Arbeitsverhältnis falsch oder rechtswidrig verhält und damit einer möglichen Kündigung vorbeugen. Der Argbeitnehmer erhält also die Gelegenheit, sein Verhalten zu ändern und so das Arbeitsverhältnis dauerhaft fortzuführen.
Auf der anderen Seite muss auch der Arbeitgeber bestimmte vorgaben einhalten, soll es bei anhaltendem Fehlverhalten des Arbeitsnehmers zur Abmahnung kommen.
Weiterführende Informationen hierzu erhalten Sie im originalen Pressetext von Rechtsanwältin Sonja Reiff zum Thema Abmahnung im Arbeitsverhältnis.